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   BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B   

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BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B (https://dejure.org/2009,27730)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B (https://dejure.org/2009,27730)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 9/09 B (https://dejure.org/2009,27730)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B
    Danach müssen die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es bei der Entscheidung ankommen kann (BVerfGE 86, 133, 144; 84, 188, 190).

    Dazu hat das Gericht zwar nicht grundsätzlich vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl BVerfGE 86, 133, 145; 66, 116, 147); auch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters besteht nicht.

    Jedoch kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfGE 84, 188, 190; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).

    Danach müssen die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es bei der Entscheidung ankommen kann (BVerfGE 86, 133, 144; 84, 188, 190).

    Jedoch kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B
    Dazu hat das Gericht zwar nicht grundsätzlich vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl BVerfGE 86, 133, 145; 66, 116, 147); auch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters besteht nicht.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B
    Jedoch kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B
    Wie zuvor schon das SG ist auch das LSG bei seiner Entscheidung - wovon der anwaltlich vertretene Kläger ausgehen konnte und musste - den Grundsätzen gefolgt, die vom erkennenden Senat im Urteil vom 7.7.2005 (BSGE 95, 57 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6) zur Aufhebung von Leistungen der Pflegeversicherung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X aufgestellt worden sind.
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfGE 84, 188, 190; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 14.02.2024 - B 2 U 49/23 B
    Eine vorherige Hinweispflicht des Gerichts besteht nur, wenn Anforderungen an den Sachvortrag gestellt werden, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG Urteil vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, 263 und Kammerbeschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - juris RdNr 26; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung -

    Richterliche Hinweise sind aber ausnahmsweise erforderlich, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen möchte, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, aaO, RdNr 701).
  • BSG, 08.11.2012 - B 5 R 308/12 B
    Richterliche Hinweise sind nur dann erforderlich, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen möchte, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 701).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - L 19 AS 1197/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Das Gericht muss die Beteiligten über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten und ihnen Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (BSG Beschluss vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Rn 4 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; BSG Urteil vom 18.07.1996 - 4 RA 33/94 - Rn 24 f. und Beschluss vom 23.09.2003 - B 4 RA 4/03 B - Rn 3 zur Einführung von Erkenntnissen aus berufskundlichen Sammelwerken; BSG Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - Rn 30 zur Einbeziehung von MdE-Erfahrungswerten).
  • BSG, 07.05.2014 - B 5 R 422/13 B
    Die Beteiligten dürfen lediglich darauf vertrauen, dass das Gericht seine Entscheidung nicht auf rechtliche Gesichtspunkte stützen wird, mit denen nach dem bisherigen Prozessverlauf kein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 701).
  • BSG, 26.06.2013 - B 5 RS 22/13 B
    Die Beteiligten dürfen lediglich darauf vertrauen, dass das Gericht seine Entscheidung nicht auf rechtliche Gesichtspunkte stützen wird, mit denen nach dem bisherigen Prozessverlauf kein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 701).
  • BSG, 30.11.2010 - B 5 R 302/10 B
    Richterliche Hinweise sind aber ausnahmsweise erforderlich, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen möchte, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG, Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, aaO, RdNr 701).
  • BSG, 16.11.2010 - B 5 RS 43/10 B
    Hierfür hätte die Klägerin den bisherigen Prozessverlauf genau beschreiben, den Inhalt und Kontext der gerichtlichen Hinweisschreiben wiedergeben sowie den Gang der mündlichen Verhandlung detailliert schildern und auf dieser Grundlage darlegen müssen, dass die Richter der Vorinstanz dem Rechtsstreit mit ihrer Entscheidung eine Wendung gegeben haben, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 98, 218, 263; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, aaO, RdNr 701).
  • BSG, 25.02.2014 - B 5 R 324/13 B
    Soweit eine Überraschungsentscheidung geltend gemacht wird, weil das SG "auf irgendein Verschulden des Prozessbevollmächtigten abgehoben" habe, wird nicht deutlich, inwiefern das Berufungsgericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine (unerwartete) Wende gegeben haben könnte, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190; BSG Beschlüsse vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Juris RdNr 4 und vom 11.10.2006 - B 9a VJ 4/06 B - Juris RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 701).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - L 6 AS 526/15

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des

    Das Gericht muss die Beteiligten über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen grundsätzlich vorher unterrichten und ihnen Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (BSG Beschluss vom 17.12.2009 - B 3 P 9/09 B - Rdnr 4 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; BSG Urteil vom 18.07.1996 - B 4 RA 33/94 - Rdnr 24 f. und BSG Beschluss vom 23.09.2003 - B 4 RA 4/03 B - Rdnr 3 sowie BSG - Urteil vom 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R - Rdnr 30).
  • BSG, 30.10.2013 - B 5 RS 32/13 B
  • BSG, 30.04.2014 - B 5 R 8/14 B
  • BSG, 12.04.2012 - B 5 R 416/11 B
  • BSG, 27.10.2011 - B 5 R 274/11 B
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Rechtsprechung
   BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33598
BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B (https://dejure.org/2009,33598)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B (https://dejure.org/2009,33598)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 9/09 B (https://dejure.org/2009,33598)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B
    Danach müssen die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es bei der Entscheidung ankommen kann (BVerfGE 86, 133, 144; 84, 188, 190).

    Dazu hat das Gericht zwar nicht grundsätzlich vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl BVerfGE 86, 133, 145; 66, 116, 147); auch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters besteht nicht.

    Jedoch kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfGE 84, 188, 190; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).

    Danach müssen die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt erkennen können, auf welchen Tatsachenvortrag es bei der Entscheidung ankommen kann (BVerfGE 86, 133, 144; 84, 188, 190).

    Jedoch kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B
    Dazu hat das Gericht zwar nicht grundsätzlich vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl BVerfGE 86, 133, 145; 66, 116, 147); auch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters besteht nicht.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B
    Jedoch kommt es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrages gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielzahl von vertretbaren Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 98, 218, 263; 86, 133, 145; 84, 188, 190).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B
    Wie zuvor schon das SG ist auch das LSG bei seiner Entscheidung - wovon der anwaltlich vertretene Kläger ausgehen konnte und musste - den Grundsätzen gefolgt, die vom erkennenden Senat im Urteil vom 7.7.2005 (BSGE 95, 57 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6) zur Aufhebung von Leistungen der Pflegeversicherung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X aufgestellt worden sind.
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 9/09 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfGE 84, 188, 190; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).
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